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Bedingungen für einen Zuschuss Ihrer Pflegekasse
Wenn es sich bei der Installation der Handläufe in Ihrem privaten Wohnumfeld um eine Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes bei Pflegebedürftigkeit im Sinne des § 40 Abs. 4 SGB XI handelt, können Sie diese von Ihrer Pflegekasse bezuschussen lassen.
Die Kasse kann finanzielle Zuschüsse für solche Maßnahmen gewähren, wenn dadurch
die häusliche Pflege überhaupt erst ermöglicht wird oder
die häusliche Pflege erheblich erleichtert und eine Überforderung aller Beteiligten verhindert wird oder
eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird.
Die Zuschuss-Höchstgrenze liegt pro anspruchsberechtigtem Pflegebedürftigen bei € 4000,–
Für die Festsetzung des Zuschusses können folgende Kosten der Maßnahme berücksichtigt werden:
Materialkosten
Durchführungshandlungen
Arbeitslohn und gegebenenfalls Gebühren, beispielsweise für Genehmigungen
Alle Informationen zum Zuschuss erfahren Sie von Ihrer Pflegekasse.
Fragen rund um den Handlauf beantworten wir Ihnen gerne.
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Unsere Ausführungen
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